Gesetzliche Regelung zum Spielerschutz in Hessen erfolgreich


Hessenweit gibt es ca. 24.000 Menschen mit problematischen Glücksspielverhalten und rund 13.000 glücksspielabhängige Menschen. Aufgrund dieser Zahlen hat Hessen in 2014 das Sperrsystem OASIS eingerichtet. Mittlerweile haben sich über das System bereits 16.300 Spieler und Spielerinnen in Hessen sperren lassen. OASIS macht es möglich, sich durch den Eintrag in das Sperrsystem in allen Spielhallen in Hessen sperren zu lassen (siehe Presseartikel des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration). Im Werra-Meißner-Kreis ist das Glücksspielangebot in Spielhallen, trotz einiger Schließungen aufgrund der Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes in 2017, groß. Insgesamt gibt es 20 Spielhallen im ganzen Werra-Meißner-Kreis, davon 4 in Eschwege.


Eine Spielersperre ist der erste Schritt in Richtung Glücksspielfreiheit und dient zum Schutz des Betroffenen. Es soll ihm den Zugang zum Glücksspiel in der Spielhalle erschweren, denn mit dem Gang in die Spielhalle möchte der Spieler oder die Spielerin das Verlangen („craving“) dem Glücksspiel nachzugehen, stillen. Ist es ihm/ihr jedoch erschwert, in die nahegelegene Spielhalle zu gehen, kostet dies Zeit- Zeit, die das Verlangen schwächer werden lassen kann.
Natürlich schließt eine hessenweite Sperre über OASIS nicht aus, dass die Person keine anderen Wege finden wird, um den Spieldruck abzubauen. Nicht selten wird auf Online Glücksspiel ausgewichen oder bewusst die grenznahen Spielhallen in Thüringen oder Niedersachsen angesteuert. Daher ist es wichtig, ein bundesweites Sperrsystem einzuführen, welches die Zugangswege in sämtliche Spielhallen erschwert.
Für die Fachberatung der Fachstelle für Suchthilfe und Prävention des Diakonischen Werkes Werra-Meißner bedeutet die hessenweite Sperre über OASIS einen ersten Schritt in Richtung Spielfreiheit zu gehen und wird häufig bereits vor dem Erstgespräch von dem Betroffenen selbst durchgeführt. Sollte jemand Probleme haben, diesen Schritt alleine zu gehen, bieten wir dabei gerne Unterstützung an. Wir füllen gemeinsamen den Sperrantrag aus oder geben ihn in der Spielhalle zusammen ab. Ist der erste Schritt getan, können wir gemeinsam mit dem Betroffenen das weitere Vorgehen besprechen. Termine für eine Beratung bei einer Glücksspielsucht sind kostenfrei, vertraulich und zeitlich flexibel. Dadurch haben auch Arbeitnehmer im Schichtdienst als auch Angehörige die Möglichkeit, einen Beratungstermin wahrzunehmen. In der Regel ist ein Termin innerhalb einer Woche möglich. Für Fragen oder Terminvereinbarung melden Sie sich bitte bei Anna Niebeling unter der 05651-3394297 oder a.niebeling@diakonie-werra-meissner.de

Den dazugehörigen Presseartikel können Sie hier lesen: https://www.werra-rundschau.de/eschwege/gluecksspielsucht-im-werra-meissner-kreis-bekaempfen-10240815.html