Unsere Beratung ist streng vertraulich, kostenlos und freiwillig!
Unsere Angebote:
- Beratung bei Problemen mit Alkohol, illegalen Drogen, Medikamente, Glücksspielsucht, exzessiver Medien- und Internetnutzung, Essstörungen
- Angehörigenberatung
- MPU-Beratung
- Beratung mit gesetzlicher Auflage
Bei einem Anruf können Ihre ersten Fragen geklärt werden. In der Regel erhalten Sie dann einen Termin zum Erstgespräch. In diesem Gespräch können Ihre weiteren Fragen, Bedenken, Befürchtungen besprochen und geklärt werden. Es wird zudem mit Ihnen gemeinsam besprochen, wie eine weitere Beratung aussehen kann.
Wichtig: Wir beraten auch Angehörige (z. B. soziales Umfeld, Arbeitskolleg*innen und Arbeitgeber*innen)!
Auch können Sie bei uns Anträge für eine Entwöhnungsbehandlung erhalten, sowie einen Sozialbericht aufnehmen lassen.
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besondere Angebote:
Angehörige
Die Sucht eines Menschen hat auch für die Menschen in seiner Umgebung Auswirkungen. »Mit-Betroffene« sind natürlich vor allem Familienmitglieder bzw. Lebenspartner/innen. Ihre Zahl liegt bundesweit bei rund acht Millionen Menschen. Das Leben vieler Angehöriger ist durch die Abhängigkeit des Betroffenen beeinträchtigt und oftmals leiden sie über lange Zeit mehr unter der Krankheit als der/die Betroffene selbst. Zu den Sorgen um die Gesundheit, das Leben des/der Betroffenen, kommen Belastungen wie ständige Überforderung, z. B. in Kindererziehung und Haushalt, finanzielle Probleme und Vereinsamung. Doch viele Angehörige schämen sich und verheimlichen ihr Leid.
Von Nervosität und Schlaflosigkeit über Magenerkrankungen, Migräne und Depressionen bis hin zur eigenen Abhängigkeit reichen die typischen Folgen. Kinder aus suchtbelasteten Familien entwickeln eigene Strategien, um ihrer Familie zu helfen. Ihre Vereinsamung und Überforderung ist enorm. Das Risiko, später einmal selbst von Suchtmitteln abhängig zu werden oder sich von einem suchtmittelabhängigen Menschen abhängig zu machen, ist für Kinder aus suchtbelasteten Familien hoch. Ca. 60 Prozent der mit Alkoholkranken verheirateten Frauen haben einen suchtkranken Elternteil.
Hilfe durch »nicht-Hilfe«
Sie trifft keine Schuld. Sie sind nicht dafür verantwortlich, wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin trinkt. Sie können die Probleme Ihres Partners nicht kontrollieren, nicht korrigieren, nicht kurieren. Sie haben keine Möglichkeit das Verhalten Ihres Partners direkt zu beeinflussen. Die suchtmittelabhängige Person muss seine Situation selbst erkennen.
– Zur Besserung der Situation braucht es die Unterstützung von Fachleuten.
– Alle Versuche Ihrerseits, das Verhalten der betroffenen Person direkt zu beeinflussen oder das Suchtmittel zu entziehen, sorgen für Widerstand und sind immer wieder Anlass für Streitereien.
– Die abhängige Person ist weder willensschwach noch lieblos oder gar bösartig, sondern abhängig. Versprechungen und gute Vorsätze kann sie nicht einhalten. Deshalb sind Kränkungen und Enttäuschungen unausweichlich.
– Lügen oder Vertuschen Sie nichts. Indem der betroffenen Person die laufende Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens entzogen wird, ist diese gezwungen, die Folgen ihres Verhaltens zu ertragen oder Konsequenzen zu ziehen. (z. B. sich selbst Entschuldigungen ausdenken für den Arbeitgeber und am Telefon lügen).
– Machen Sie keine Vorwürfe mehr, denn die betroffene Person macht sich diese selbst.
– Setzen Sie klare Grenzen, was Sie in Kauf nehmen und was nicht. Sagen Sie verbindlich, was Sie tun werden, wenn der andere an seinem Verhalten nichts ändert. Beachten Sie jedoch, dass sie keine Konsequenzen äußern sollten, die sie nicht einhalten können.
– Tun Sie etwas für sich. Tauschen Sie sich mit Freunden aus oder besuchen Sie eine Selbsthilfegruppe. Sie haben das Recht glücklich und zufrieden zu leben, auch wenn die betroffene Person sich nicht ändert. Unternehmen Sie Dinge, die Ihnen gut tun und Spaß machen.
Mehr erfahren:
- Für alle, die einem Betroffenen helfen wollen (BzgA, deutsch)
- Beratung von Eltern, deren Kind riskant Alkohol konsumiert
- Beratung von Eltern, deren Kind exzessiv Medien konsumiert
MPU-Beratung
Wir beraten in Führerscheinfragen zur Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) der zugelassenen Begutachtungsstellen.
Medienkonsum
Wir bieten Beratung bei exzessiver Computer-, Internet- und Mediennutzung. Das Angebot richtet sich an gefährdete und abhängige Jugendliche, (junge) Erwachsene und Eltern.
- telefonische Beratung für Betroffene, deren Angehörige und Freunde
- persönliche Beratung für Jugendliche, Erwachsene und/oder Eltern
- bei Bedarf Weitervermittlung in stationäre Therapie
Beratung mit gesetzlicher Auflage („Beratung auf Weisung“)
Wir beraten Jugendliche und (junge) Erwachsene mit einer gerichtlichen Auflage.










